Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

für das Raumausstatter Handwerk

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote

Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Der Auftragnehmer haftet für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten. Die dem Angebot beigefügten Unterlagen (z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte) sind nur annähernd und nicht verbindlich.

3. Bauleistungen

Für alle Bauleistungen, insbesondere Bodenbelags- und Tapezierarbeiten, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB). Die für die Arbeiten des Auftragnehmers geltenden Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV) sind ebenfalls anzuwenden, soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigung etwas anderes festgelegt wird. Auf Wunsch des Auftraggebers stellt der Auftragnehmer den Text der genannten Bestimmungen zur Verfügung.

4. Höhere Gewalt

Unvorhersehbare Ereignisse oder schwerwiegende Betriebsstörungen (höhere Gewalt) verlängern die Lieferfrist entsprechend. Der Auftraggeber wird unverzüglich über eine Verzögerung informiert. Wenn die Verzögerung unangemessen lang dauert, kann jeder Vertragspartner ohne Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichterfüllung der vereinbarten Leistung oder Lieferfrist durch den Auftragnehmer muss der Auftraggeber diesen schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist gewähren. Schadenersatz aufgrund von Verzug ist nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen möglich.

5. Lieferverzögerung durch den Auftraggeber

Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige über die Lieferbereitschaft auf den Auftraggeber über. Lagerkosten aufgrund von Verzögerungen trägt der Auftraggeber.

6. Abnahme

Die Abnahme der Lieferung oder Leistung hat nach der Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder Leistungen. Hat der Auftraggeber bei Bauleistungen die Lieferung oder Leistung (oder Teile davon) bereits in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Wochen als erfolgt.

7. Mängelrügen

Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt eine kostenlose Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Falls die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber Ersatzlieferung oder Minderung des Preises verlangen.

8. Gewährleistung

Die Gewährleistung für Bauleistungen erfolgt nach den Bestimmungen der VOB. Die Gewährleistungsfrist für Lieferungen beträgt 6 Monate. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Leistungen bei der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften erfüllen, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und keine Fehler aufweisen, die den Wert oder die Tauglichkeit für den gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. Für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer uneingeschränkt. Eine Gewährleistung entfällt, wenn die übermittelten Pflegeanweisungen nicht nachweislich eingehalten wurden.

9. Anlieferung

Bei Anlieferung wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Zusatzkosten, die durch erschwerte Anfuhrwege oder aufgrund von Transportwegen entstehen, werden separat berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus müssen vom Auftraggeber mechanische Transportmittel bereitgestellt werden. Treppen müssen passierbar sein. Behinderungen der Arbeiten durch den Auftraggeber oder Umstände, die dieser zu vertreten hat, führen zu zusätzlichen Kosten (z.B. für Arbeitszeit und Fahrgeld).

10. Eigentums- und Urheberrechte

Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und Berechnungen bleiben beim Auftragnehmer. Diese Unterlagen dürfen ohne dessen Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Für Kostenvoranschläge, Zeichnungen, Entwürfe und Berechnungen, die ausdrücklich vom Auftraggeber bestellt wurden, ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

11. Preise

Die Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die im Angebot angegebenen Preise sind nach bestem Wissen ermittelt und gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Circa-Werte. Sie sind nur gültig, wenn die Leistungen und/oder Lieferungen ungeteilt bestellt werden und – im Fall von Bauleistungen – eine ununterbrochene Leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers besteht. Bei Verträgen mit Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monaten nach Vertragsabschluss ist der Auftragnehmer berechtigt, neue Preisverhandlungen zu führen. Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß gemäß DIN-Vorschriften (Nr. 18366) der VOB. Außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erbrachte Leistungen unterliegen zusätzlichen Lohnzuschlägen.

12. Zahlungsbedingungen

Alle Leistungen, auch Teilleistungen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Auftragswertes fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig und werden nur zahlungshalber akzeptiert. Verzugszinsen werden mit 2 % über dem Bundesbankdiskontsatz p.a. berechnet. Höhere oder niedrigere Verzugszinsen können bei entsprechendem Nachweis geltend gemacht werden. Zahlungen werden zuerst auf Mahnkosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die älteste Schuld angerechnet.

13. Sachverständige

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zugelassen, die von einer Handwerkskammer für das Raumausstatter Handwerk öffentlich bestimmt wurden. Bei unberechtigten Beanstandungen trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung.

14. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Sollte das Eigentum an den gelieferten Waren durch Gesetz entfallen, tritt der Auftraggeber seinen Anspruch gegen den Erwerber in Höhe der offenen Forderung an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Waren während des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch zu versichern. Im Falle einer Pfändung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu informieren.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, so wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.

16. Produkthaftung

Schadensersatzansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

17. Eigenschaften von Holz und Teppichen

Holz ist ein Naturprodukt, und natürliche Farb-, Struktur- und sonstige Unterschiede sind keine Reklamationsgründe. Beim Gebrauch von Velours-Teppichen können Shading-Effekte auftreten, für die keine Gewährleistung übernommen wird.

 

Hinweis: Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer personenbezogene Käuferdaten in elektronischer Form speichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.


Stand 01. Januar 2025

AGB der Gerhart Raumdesign GmbH 

 Gardinen Wäscherei Service

1.) Leistungsbeschreibung
Gerhart Raumdesign GmbH bietet Textilreinigungsdienstleistungen für Gardinen an, bei denen kundeneigene Textilien gegen Entgelt als Auftragswäsche in einem wässerigen Medium bearbeitet werden. Textilien, die chemisch gereinigt werden müssen, werden in Kooperation mit einer Textilreinigung angenommen und bearbeitet.

2.) Vorbereitung der Textilien
Das Wasch- und Reinigungsgut muss vom Kunden nach Sortimenten getrennt und stückzahlenmäßig mit einer Liste bereitgestellt oder angeliefert werden. Die Auftragswäsche wird nach Gewicht (im schmutzigen Zustand) berechnet. Die erste Wägung bzw. Zählung im Betrieb ist rechtsverbindlich.

3.) Preise und Preisanpassungen
Die Ausführung des Auftrages erfolgt gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (Abholung) gültigen Preisliste. Diese kann jederzeit im Betrieb eingesehen und abgefragt werden. Bei Abschluss eines längerfristigen Vertrages können abweichende Konditionen und Preise zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Preisanpassungen aufgrund von steigenden Lohn- und Materialeinstandspreisen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

4.) Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist sofort fällig und ist als Barzahlung bei Empfang des gereinigten Auftragsgut zu begleichen.

5.) Garantie für sachgemäße Reinigung
Gerhart Raumdesign GmbH garantiert eine sach- und fachgerechte Reinigung der Textilien. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt jedoch der fachmännischen Entscheidung des Unternehmens überlassen. Die Reinigung schließt eine dem Sortiment angepasste Fertigstellung der Textilien ein.

6.) Haftungsausschluss
Gerhart Raumdesign GmbH übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die ohne eigenes Verschulden und/oder durch Mängel, die bei der Übernahme des Auftrags durch einfache Warenschau nicht ersichtlich sind, entstehen. Dies gilt insbesondere für ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Wasch- und Bleichechtheit der Färbungen und Drucke sowie mitgelieferte Fremdkörper. Ebenso entfällt die Haftung für nicht oder nur begrenzt wasch- und reinigungsbeständige Fasermischungen, soweit diese nicht ausreichend gekennzeichnet sind oder dies für den Auftraggeber nicht erkennbar war.

  1. a.) Mängelanzeige      des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, Gerhart Raumdesign GmbH vor Erteilung des Auftrages auf bestehende Mängel, wie z.B. Risse oder Flecken im Stoff, hinzuweisen. Gerhart Raumdesign GmbH ist nicht verpflichtet, diese Mängel auszubessern, es sei denn, die Flecken können im Rahmen des normalen  Reinigungsprozesses beseitigt werden. Sollen vorhandene Beschädigungen im Stoff behoben werden, muss hierfür ein neuer Auftrag erteilt werden.

  

7.) Haftungsausschluss bei Gardinen und Dekorationen
Ein Haftungsausschluss gilt für Schäden, die durch zu starke UV-Strahlung oder andere Schädigungen des Gewebes entstehen und erst beim Waschen sichtbar werden. Schäden, die auf alterungs- oder UV-bedingte Vorschädigungen des Stoffes zurückzuführen sind (z.B. bei Seide), werden ebenfalls nicht anerkannt. Eine Einlaufgarantie kann von Gerhart Raumdesign GmbH nicht übernommen werden.

8.) Rückgabe und Abholung der Wäsche
Die Rückgabe der zur Reinigung übergebenen Wäsche erfolgt gegen Barzahlung. Bei Auftragswäsche (Selbsttransport) muss der Auftraggeber das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Ein Jahr nach diesem Termin ist der Auftragnehmer zur freien Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vorher. Der Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös bleibt hiervon unberührt.

9.) Mängelrüge und Reklamation
Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe unter Vorlage der Quittung (Rechnung, Lieferschein) angezeigt werden. Mängel können nur innerhalb von längstens 3 Arbeitstagen berücksichtigt werden. Sollte Gerhart Raumdesign GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sein, bleiben die Rechte des Kunden von diesem Ausschluss unberührt. Individuelle schriftliche Vereinbarungen können von den allgemeinen Bedingungen abweichen.

10.) Grundlage der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den vom Deutschen Textilreinigungsverband herausgegebenen Richtlinien.